Unser Leistungsspektrum

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe und wird im § 31 SGB VIII wie folgt beschrieben: „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“
Die Anspruchsvoraussetzung für Hilfen zur Erziehung ergibt sich aus § 27 SGB VIII:
„(1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
(2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird ausschliesslich von pädagogischen Fachkräften durchgeführt.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe hat als primäre Aufgabenstellung die Wiederherstellung, Förderung und Sicherung der Erziehungskraft der Familie. Dies können Familie und Fachkraft nur in Zusammenarbeit erreichen.
Alle Handlungsschritte der Fachkraft sind abgestimmt und ausgerichtet auf die Kooperationsbereitschaft und die Fähigkeiten der Familienmitglieder. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe.
Das Kindeswohl gilt hierbei als handlungsleitendes Prinzip. Alle Beteiligten sind angehalten, stets auch mögliche, das Kindeswohl gefährdende Aspekte zu prüfen und bei Bedarf in Kooperation mit dem Jugendamt ein angemessenes Schutzkonzept zu erarbeiten (vgl. § 8a SGB VIII und Pkt. 4. Umgang mit Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII).
Die rechtzeitige und umfassende Beteiligung aller Familienangehörigen – insbesondere auch die altersgemäße Partizipation der Kinder und Jugendlichen – ist für den Erfolg dieser Hilfeleistung mitbestimmend. Indem alle Beteiligten ihre individuellen Vorstellungen, Erwartungen und Zielsetzungen formulieren, bekunden sie ihre Mitwirkungsbereitschaft. Sie werden gefordert, aktiv zu werden und übernehmen damit Verantwortung für sich selbst. Im Idealfall erarbeiten sie eigenständig persönliche Handlungs- und Zielperspektiven.

Die Leistungsinhalte der Sozialpädagogischen Familienhilfe lauten:

Die familiären Ressourcen werden soweit wie möglich und notwendig unterstützt, gefördert und stabilisiert, um das Kindeswohl innerhalb der Familie zu sichern, wiederherzustellen oder gegebenenfalls eine Rückführung aus einer stationären Unterbringung zu ermöglichen;
lebenspraktische Aufgaben werden soweit begleitet, dass Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte ihren Lebensalltag angemessen, selbstständig und eigenverantwortlich gestalten können;
die Erziehung der Kinder/Jugendlichen wird sowohl im innerfamiliären als auch im außerfamiliären Bereich in geeigneter Form unterstützt und begleitet, um eine positive Entwicklung der Kinder zu fördern; das soziale Umfeld wird einbezogen und die vorhandenen örtlichen Ressourcen werden für die Familie sichtbar und nutzbar gemacht.

 

Familienpflegerischer Dienst

Beleitend zur Sozialpädagogischen Familienhilfe bieten wir den Familienpflegerischen Dienst an, der den Fokus auf die Unterstützung im Haushalt, der Kinderbetreuung und der Freizeitgestaltung setzt. Hier stehen nicht pädagogische Gesichtspunkte im Vordergrund, sondern die Entlastung bei Alltagsaufgaben.

Die Familienpflege wird durch lebenserfahrene, empathische Mitarbeiter mit unterschiedlichsten Qualifikationen durchgeführt.