Umfang der Familienhilfe

Bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe handelt es sich um eine aufsuchende und begleitende Hilfe, das heißt die Fachkraft arbeitet vor Ort in der Familie und begleitet die Familienmitglieder gegebenenfalls auch zu Terminen bei Behörden, Einrichtungen, Ärzten etc.

Die Dauer einer solchen Massnahme ist meist längerfristig angelegt, in der Regel zunächst auf ein Jahr.

Zielgruppen

Das Leistungsangebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe richtet sich an Familien/Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, die durch gesellschaftliche Entwicklungen und innerfamiliäre Probleme so stark belastet sind, dass es ihnen aus eigener Kraft nicht möglich ist, ihre Selbsthilfepotenziale zu entfalten.

Unser Leistungsspektrum

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe und wird im § 31 SGB VIII wie folgt beschrieben: „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“